Allianz Reiserücktritt All Risk | Reise sicher buchen
"ALL RISKS" Reiserücktritt
Wenn der Versicherte die vertraglich vereinbarte Reise aufgrund unvorhergesehener Hindernisse storniert, bzw. Hindernisse, die der Versicherte nicht verhindern, vermeiden oder beseitigen konnte und die vom Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrags bis zum Zeitpunkt des Reisebeginns eingetreten sind, oder wenn er aus denselben Gründen eine bereits begonnene Reise abbrechen muss, jedoch nicht mehr als 50 % der geplanten Reise in Anspruch genommen hat, erstattet der Versicherer 90 % der tatsächlich aus irgendeinem Grund für das schädigende Ereignis entstandenen Reiserücktrittkosten, jedoch ausgenommen sind Reiserücktrittkosten aufgrund von:
- Fehlern bei der Auswahl des Reiseziels (Reisezielort, Hotel etc.) oder Leistungsträgers;
- bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten;
- Mehrfachbuchungen oder Buchungen mit überlappenden Reisedaten;
- Reiseunlust des Versicherten;
- Krieg, Feindseligkeiten, kriegerischen Handlungen oder kriegsähnliche Aktionen sowie Terrorismus jeglicher Art;
- Epidemien und Pandemien;
- Naturereignissen;
- höherer Gewalt;
- Verbot und Entscheidung der Behörden;
- nuklearen Ereignissen;
- Ereignissen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind oder vorhersehbar waren;
- Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters;
- geplanten, erwarteten oder verschobenen Operationen, medizinischen Behandlungen oder Eingriffen.
Alle anderen Bestimmungen der Bedingungen für das Reiseversicherungspaket 243-1213 bleiben unverändert.
Der Versicherte ist verpflichtet, die Reise innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eintritt eines in den Bedingungen für das Reiseversicherungspaket genannten Rücktrittsgrundes bei dem Reise- und Tourismusunternehmen, mit dem er den Reisevertrag abgeschlossen hat, oder beim Anbieter der Unterkunft- oder Transferdienstleistungen während der Reise, zu stornieren.
Diese Klausel ist Teil der Bedingungen für das Reiseversicherungspaket 243-1213, die auch die sonstigen Bestimmungen des Versicherungsvertrags definieren.
Weitere Informationen zu den Versicherungen erhalten Sie unter der Allianz Info-Telefonnummer +385 72 100 001.